Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zusatzarbeiten
Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Angebot vermerkt sind, bedürfen einer gesonderten Besprechung und der Erstellung eines mündlichen oder schriftlichen Zusatzangebotes.
2. Preise und Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufmaß vor Ort, nach Fertigstellung der Baumaßnahme und nach Abnahme durch den Auftraggeber. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden angerechnet.
4. Ausführung der Arbeiten
Alle Arbeiten werden gemäß den Richtlinien des Herstellers, nach den Bestimmungen des BGB sowie nach der jeweils gültigen Fassung der VOB/B ausgeführt.
5. Besondere Umstände bei Ausführung
Die Arbeiten werden auf Basis der Besichtigung vor Ort und entsprechend dem Angebot durchgeführt. Sollte der tatsächliche Zustand vor Ort anders als erwartet sein, muss zeitnah ein Ortstermin vereinbart werden, um notwendige Änderungen zu besprechen und Maßnahmen anzupassen.
6. Verfüllung der Baugrube
Das Verfüllen der Baugrube in Eigenleistung ist grundsätzlich möglich. Etwaige Beschädigungen an der Abdichtung durch die Eigenleistung gehen nicht zu Lasten des AN, und eine Gewährleistung wird in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Garantie
Für die erbrachten Leistungen gilt eine Garantie von 5 Jahren gemäß BGB.
8. Garantieerweiterung
Eine Erweiterung der Garantie über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist in der Regel nicht möglich. Sollte der Auftraggeber ausdrücklich eine Verlängerung wünschen, kann diese gegen einen Aufschlag von 5 % der Bausumme pro abgesichertes Jahr gewährt werden. Dies wird schriftlich festgehalten.
9. Arbeitsbeginn
Der Arbeitsbeginn richtet sich nach den vorab vereinbarten Terminen.
10. Verzögerungen und Witterungsbedingungen
Die Arbeiten werden planmäßig durchgeführt. Verzögerungen oder zeitweilige Einstellungen der Baustelle aufgrund von Witterungsbedingungen oder Trockenzeiten können vom AN angeordnet werden. Änderungen im organisatorischen Ablauf behalten wir uns vor. Bei Unregelmäßigkeiten in der Einhaltung der AGB behält sich der AN das Recht vor, die Arbeiten einzustellen.
11. Dokumentation
Während der Bauphase werden regelmäßig Fotos und Dokumentationen des Baufortschritts erstellt. Diese dienen der späteren Kontrolle und können bei Bedarf dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der AN versichert, dass diese Aufnahmen nur für interne Zwecke verwendet werden.
12. Zugänglichkeit und Lagerung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen für einen freien und ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie ausreichende Lagermöglichkeiten zu schaffen.
13. Zeitverlust durch Räumungsarbeiten
Zeitverlust, der durch aufwendige Räumungsarbeiten entsteht, kann nachträglich in Rechnung gestellt werden.
14. Abschlagszahlungen
Bei Arbeitsbeginn, spätestens jedoch nach 5 Arbeitstagen oder nach Absprache, wird eine Abschlagszahlung in Höhe von einem Drittel der Bausumme fällig. Zusätzlich wird dem Auftraggeber wöchentlich eine Abschlagsrechnung über die bis dato erbrachten Leistungen gestellt, die sofort und ohne Zahlungsziel fällig ist.
15. Baustellenbehinderung durch Auftraggeber
Behinderungen oder Einstellungen der Baustelle durch den Auftraggeber, unabhängig vom Grund, können zu einer Verzugsgebühr von 10 % der Bausumme führen.
16. Zusatzkosten für Materialien und unvorhersehbare Arbeiten
Nicht im Angebot aufgeführte Materialien, wie Rohre, Container oder Sand, sowie unvorhersehbare Arbeiten werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet.
17. Stundensatz
Der gültige Stundensatz ist im Angebot aufgeführt.
18. Festpreis
Ein Festpreis bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Angebot. Nachträgliche Verhandlungen sind ausgeschlossen.
19. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Bausumme im Eigentum des AN. Bei Nichtzahlung behält sich der AN das Recht vor, die Materialien zu entfernen oder auszubauen.
20. Saubere und schnelle Durchführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten so schnell und sauber wie möglich auszuführen.
21. Stornierung eines Auftrages
sollte der AG einen mündlich oder schriftlich zugesagten Auftrag stornieren, muss dies innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung behält sich der AN das Recht vor, Stornogebühren in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes zu erheben.
22. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB sind nur in schriftlicher Form gültig.
23. Gewährleistungsausschluss für Injektionsarbeiten
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für auftretende Folgeschäden bei Entwässerungsleitungen oder ähnlichem im Zusammenhang mit Injektionsarbeiten mit Injektionsharzen und PUR-Gelen.
24. Schlussrechnung
Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme und der Bauabnahme erstellt. Sie basiert auf dem tatsächlichen Baufortschritt und den ermittelten Aufmaßen.
25. Bestätigung von Aufmaßen
Die während der Bauphase ermittelten Aufmaße sollten gemeinsam mit dem Bauleiter bestätigt werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
26. Zahlungsziel und Skonto
Das vereinbarte Zahlungsziel sowie eventuelle Skonti werden in der Schlussrechnung ausgewiesen und sind vom AG einzuhalten.